Tragbare Feuerlöscher müssen bezüglich Prüfungen und Anforderungen DIN EN 3 entsprechen. Feuerlöscher, die vor Veröffentlichung der DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN 14 406-2 zugelassen worden sein.
Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das
Löschvermögen für die Einstufung
eines Feuerlöschers
maßgeblich. Das
Löschvermögen wird
als Leistungsklasse
durch Zahlen- und Buchsta- ben-
kombinationen
angegeben, die auf den Feuerlöschern
aufgedruckt sind.
Die Zahlen bezeichnen das Löschobjekt, die Buchstaben geben die Brandklasse wieder:
| Brandklasse A | Feste, glutbildende Stoffe (z. B. Holz, Kohle) |
| Brandklasse B | Flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Benzin, Alkohol) |
| Brandklasse C | Gasförmige Stoffe, auch unter Druck (z. B. Propan, Wasserstoff) |
| Brandklasse D | Brennbare Metalle (z. B. Magnesium, Aluminium) |
| Brandklasse F | Speiseöle, Speisefette |
