Feuerlöscher
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02 | weitere Hinweise

Tragbare Feuerlöscher müssen bezüglich Prüfungen und Anforderungen DIN EN 3 entsprechen. Feuerlöscher, die vor Veröffentlichung der DIN EN 3 in Verkehr gebracht wurden, müssen nach DIN 14 406-2 zugelassen worden sein.

Nach DIN EN 3 ist nicht mehr die Löschmittelmenge, sondern das Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Das Löschvermögen wird
als Leistungsklasse durch Zahlen- und Buchsta- ben- kombinationen angegeben, die auf den Feuerlöschern aufgedruckt sind.

Die Zahlen bezeichnen das Löschobjekt, die Buchstaben geben die Brandklasse wieder:

 Brandklasse A  Feste, glutbildende Stoffe
 (z. B. Holz, Kohle)
 Brandklasse B  Flüssige oder flüssig werdende Stoffe
 (z. B. Benzin, Alkohol)
 Brandklasse C  Gasförmige Stoffe, auch unter Druck
 (z. B. Propan, Wasserstoff)
 Brandklasse D  Brennbare Metalle
 (z. B. Magnesium, Aluminium)
 Brandklasse F  Speiseöle, Speisefette