Bodenbeläge müssen fest verlegt und rutschhemmend
ausgeführt sein, sodass ein
sicheres Begehen möglich
ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass
es auch in Treppenräumen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeits- ansammlungen
kommen kann.
Diese Anforderung ist erfüllt, wenn z. B. die Hinweise zu Schulen
im Merkblatt für „Fußböden
in Arbeitsräumen
und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr“ berücksichtigt werden:
| Art der Raumnutzung | Bewertungsklasse |
| Treppen, innen | R 9 |
| Außentreppen | R 11 oder R 10 V 4 |
Eine höhere Bewertungsgruppe für den Bodenbelag ist empfehlens- wert,
wenn die innen liegende Treppe oder
der Treppenraum in der Nähe des Eingangsbereichs
liegt.
Hinweis:
Die Prüfanforderungen für die Rutschfestigkeit der Bewertungsgruppe
R 9 haben sich erhöht. Seit Januar
2005 müssen für neu eingebaute
Bodenbeläge dieser Bewertungsgruppe entsprechende Prüfzeugnisse vorliegen,
in denen dies nachgewiesen wird.
In notwendigen Treppenräumen müssen Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwer entflammbaren Baustoffen bestehen.
