Steigungsverhältnis
Ausreichend bemessene Treppenstufen
bilden eine wichtige Voraus- setzung für die Gestaltung einer sicheren
Treppe. Hierzu zählt zum einen
die Einhaltung der Schritt- maßformel und zum anderen den Treppenneigungswinkel
so auszuwählen, dass die Treppe angenehm begangen werden kann.
Die
Schrittmaßformel besagt, dass die Summe zweier Treppenstei- gungen
und eines Treppenauftritts zwischen 59 und 65 cm liegen muss, und bildet
die Grundlage für
die Planung des Steigungsver- hältnisses einer
Treppe.
Das Maß bezieht sich auf die Schrittlänge des Menschen
und liegt mit 63 cm am günstigsten.
Treppen mit einem Neigungswinkel zwischen 28 und 30° werden als angenehm empfunden.
In Schulen darf die Steigung von Treppen nicht mehr als 17 cm und der Auftritt nicht weniger als 28 cm betragen. Üblicherweise liegt die Steigung zwischen 15 und 17 cm und der Auftritt zwischen 29 und 31 cm.
Innerhalb eines Gebäudes sollen alle Treppen gleiche Auftritte und Steigungen aufweisen.
