Verletzungen lassen sich gering halten, wenn die Oberflächen von Wänden und Stützen z. B. wie folgt ausgeführt werden:
Die Mindestanforderungen für Wände, Pfeiler und Stützen sowie deren Bekleidungen hinsichtlich ihres Brandver- haltens müssen den Vorgaben der Landesbauordnung entsprechen.
Bestand
Bestehende scharfkantige Ecken oder Kanten von
Wänden und Stützen
können z. B. mit abgerundeten Leisten abgedeckt werden.
