Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte - Bestellung
Als Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich sind Lehrkräfte geeignet, die
Die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten sollte in schriftlicher Form erfolgen und Aussagen zur inhaltlichen, räumlichen und gegenständ- lichen Zuständigkeit enthalten. Diese Zuständigkeitsabgrenzungen sind vor allem dann erforderlich, wenn mehrere Sicherheitsbeauftragte oder Beauftragte für andere Bereiche, z.B. Strahlenschutzbeauftragte, bestellt sind.
Es ist ebenfalls erforderlich, dass die Schulleitung die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten dem gesamten Lehrerkollegium bekannt macht.
Aus: Sicherheit in der Schule (GUV-SI 8064), S. 11-12