Beauftragte
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Gefahrstoffbeauftragte Lehrkräfte - Aufgaben

Das Tätigkeitsfeld bezieht sich auf die Bereiche, in denen mit Gefahrstoffen i. S. d. Gefahrstoffverordnung umgegangen wird, z. B. in den Fachräumen Chemie, Biologie, Physik, Kunst, Fotolabor, Technik, Ernährungslehre, Hauswirtschaft, Textilgestaltung, sowie in den Räumen des Sekretariats und der Verwaltung.

Insbesondere obliegen dem Gefahrstoffbeauftragten folgende Aufgaben:


Regelmäßig, mindestens aber einmal im Schuljahr, findet ein Gespräch zwischen der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit der oder dem Gefahrstoffbeauftragten über die Wahrnehmung des Aufgaben- bereiches statt.

Aus: Prävention in NRW Nr. 3, Anhang