Gefahrstoffbeauftragte Lehrkräfte - Haftung
Die Gefahrstoffbeauftragte Lehrkraft nimmt im Sinne der Gefahrstoff- verordnung Aufgaben des Arbeitgebers wahr. Sie ist für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im Rahmen der übertragenden Aufgaben verantwortlich.
Die Aufsichts- und Organisationsverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie die Verantwortung der Lehrkräfte für die Vor- bereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichtes bleiben hiervon unberührt.
Aus: Prävention in NRW Nr. 3, Anhang