Erste Hilfe
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Wie sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen zu kennzeichnen?

Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe- Material, Rettungsgeräten, Rettungstransportmitteln sind deutlich er- kennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünen Grund mit weißer Umrandung (Aufkleber „Erste Hilfe“, Bestell-Nr. GUV-I 8577) zu kennzeichnen.

Aus: Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065), S. 9