Wer trägt die Kosten für die sachlichen Voraussetzungen der Ersten Hilfe?
Die Kosten für die sachlichen Voraussetzungen einer wirksamen Ersten Hilfe hat der Schulsachkostenträger zu übernehmen. Die Schulleiterin / der Schulleiter hat dafür zu sorgen, dass die im vorhergehenden Abschnitt genannten sachlichen Voraussetzungen durch den Schulsach- kostenträger geschaffen und erhalten werden.
Aus: Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065), S. 9