Schulleiter
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Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit

Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie des nichtpädagogischen Personals einer Schule sind der Schulträger und der Schulhoheits- träger, der diese Aufgabe auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter delegiert.

Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel (äußerer Schulbereich) ist der Sachkostenträger verantwortlich. Er ist ebenfalls für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des nichtpädagogischen Personals zuständig. Die Schulleiterin und der Schulleiter sind für die sicherheits- und gesundheitsförderliche Organisation und Durchführung aller schulischen Veranstaltungen und Maßnahmen (innerer Schulbereich) verantwortlich. Im Schul- und Unterrichtsbetrieb üben sie für den Schulträger das Hausrecht in der Schulanlage aus.

In der täglichen Arbeit sind die beiden Aufgabenbereiche nicht exakt abgrenzbar, so dass sie sich zwangsläufig überschneiden und die Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulleiterin oder Schulleiter erforderlich machen.

Bei dem Bemühen um mehr Sicherheit können sich sowohl der Schulträger als auch die Schulleiterin bzw. der Schulleiter auf verschiedene Beauftragte stützen. So muss der Schulträger für den äußeren Schulbereich jemanden, z.B. den Hausmeister, die Schulleiterin bzw. der Schulleiter für den inneren Schulbereich eine oder mehrere Lehrkräfte zu Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Darüber hinaus müssen zusätzlich noch Beauftragte für andere sicherheitsrelevante Bereiche bestellt werden, z.B. Strahlenschutz- beauftragte oder Beauftragte für die Umsetzung der Gefahrstoff- verordnung. Da die schulische Sicherheits- und Gesundheits- förderung komplex und zeitintensiv ist, ist es notwendig zusammenzuarbeiten. Dazu gehören auch die Eltern und in den weiterführenden Schulen auch die Schülerinnen und Schüler.

Aus: Sicherheit in der Schule (GUV-SI 8064), S. 7