Aufgaben des Schulträgers
Der Schulträger hat unter Beachtung der staatlichen Präventions- vorschriften und der Regelungen der Unfallversicherungsträger folgende sicherheitsfördernden
Aufgaben:
- das Schulgebäude, die Einrichtung und die Außenanlagen zu unterhalten und zu warten;
- die Erste-Hilfe-Ausstattung bereitzustellen;
- den Schulbusbetrieb sicher durchzuführen;
- die Sicherheit und Gesundheit des nichtpädagogischen Schul- personals durch Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes zu sichern und zu verbessern;
- einen Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich zu bestellen.
Aus: Sicherheit in der Schule (GUV-SI 8064), S. 13