Brandschutz
Sichere Schule | Verwaltung | Sekretariat

Feuerwehrplan, Brandschutzordnung

Der Betreiber der Schule muss im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung anfertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stellen.

 

Aus: Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie), Punkt 10