Feuerwehrplan, Brandschutzordnung
Der Betreiber der Schule muss im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung anfertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stellen.
Aus: Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie), Punkt 10