Unfallversicherung
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Versicherte in Schulen

Schülerinnen und Schüler sind

Demnach kann während eines Praktikums in den Ferien oder an unterrichtsfreien Tagen ein Versicherungsschutz für die Schüler nur in Frage kommen, wenn es sich um eine genehmigte Schulveranstaltung auf Grundlage der einschlägigen Schulvorschriften handelt.

Praktikanten können aber auch ohne Arbeitsvertrag "wie" Arbeitnehmer tätig werden. Hierbei ist entscheidend, ob diese Personen wie Beschäftigte eines unserer Mitglieder tätig werden, d.h. gegenüber dem Arbeitgeber hinsichtlich Zeit, Art und Ort der auszuführenden Tätigkeiten weisungsgebunden sind.