Versicherungsschutz im Rahmen des Betriebspraktikums
Die Schülerinnen und Schüler sind auch während der Betriebs- praktika durch die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung geschützt. Sie sind beim Rheinischen GUVV versichert und nicht bei der für den jeweiligen Praktikumsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.
Ob auch ein freiwilliges Ferienpraktikum oder eine so genannte „Schnupperlehre“ unter diese Regelung fällt, hängt davon ab, inwie- weit es sich um eine von der Schule initiierte oder organisatorisch betreute Schulveranstaltung handelt. Ist dies nicht der Fall, sind Unfälle während des Praktikums der zuständigen Berufsgenossen- schaft zu melden.
Das hat z.B. Konsequenzen für alle Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit Unfällen während des Betriebspraktikums. Ansprechpartner für die allgemeinbildenden Schulen ist der Rheinische GUVV.
Für die Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus den versicherungsrechtlichen Regelungen, dass sie
Aus: Sicher durch das Betriebspraktikum (GUV-SI 8034), S. 6