Türen
Fachräume sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Dieses ist z. B. durch Türen mit Sicherheitsschloss oder mit Außenknauf und Innenklinke erfüllt.
Rettungswege
Türen müssen so angeordnet sein, dass sie weder beim Öffnen noch im geöffnetem Zustand die erforderliche Breite von Verkehrs- bzw.
Rettungswegen einengen.
Fluchtwege
Räume mit erhöhter Brandgefahr müssen für den Fluchtfall
mindestens zwei günstig gelegene Ausgänge besitzen (günstig
bedeutet, z. B. nicht in derselben Ecke. Ein Fluchtweg ist auch durch
einen Nebenraum wie Sammlungs- oder Unterrichtsraum oder durch
ein besonders gekennzeichnetes Fenster im Erdgeschoss möglich.
Das Fenster (im Lichten 0,90 m x 1,20 m) darf nicht verschlossen sein
und im geöffneten Zustand nicht in den Aufenthaltsbereich ragen.
Die Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit
während des Unterrichts von innen zu öffnen sein.
